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Hintergrundinfos: Berufsunfähigkeit

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die grundsätzlich eine Risikoversicherung ist, fällt nach Ende der Laufzeit kein Guthaben an. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden jedoch während der Vertragslaufzeit anfallende Überschüsse angespart und diese bei Vertragsende zur Auszahlung gebracht. Sie ist grundsätzlich recht niedrig und ohne Anspruch auf Haftung. Für Vorsorge eignet sich besser eine Lebensversicherung oder ein Rentenfonds, statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit erfolgt in der Regel durch den Hausarzt. Wenn es notwendig ist, zum Beispiel bei einem unklaren Krankheitsbild, kann die Beurteilung von einem ärztlichen Gremium übernommen werden. Dieses setzt sich aus einem Arzt der Wahl des Versicherungsnehmers, einem unabhängigen Gutachter und einem von der Versicherung bestimmten Arzt zusammen. Entstehende Kosten trägt der Versicherer.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist es möglich, als Einzelversicherung oder in Verbindung mit einer privaten Rentenvorsorge, mit einer Lebensversicherung, oder in Kombination mit einer Risikolebensversicherung abzuschließen. Bei der Kombination mit einer Lebensversicherung müssen bei Berufsunfähigkeit keine Lebensversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden und diese wird jedoch ohne Verluste fortgesetzt.

 

Infos zum Thema Unfallversicherungen:

 

Durch eine Unfallversicherung werden alle durch einen Unfall entstandenen Körperschäden versichert, unabhängig davon, ob man durch die Verletzung berufsunfähig wird oder nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet nur dann, wenn die Berufsunfähigkeit ärztlich bestätigt ist. Der Vorteil einer Unfallversicherung liegt also darin, dass diese im Invaliditätsfall auch dann gültig ist, falls keine direkte Berufsunfähigkeit besteht. Der Nachteil aber ist, dass bei krankheitsbedingten Ursachen kein Versicherungsschutz besteht.

Im Gegensatz dazu leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei krankheitsbedingten Ursachen. Die Rente wird aber nur dann fällig, falls man seinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben kann. Der Invaliditätsgrad und somit indirekt auch die Höhe der Leistungen wird bei einer Unfallversicherung von dem behandelnden Arzt (meistens von dem Hausarzt) bestimmt. Die Höhe der Entschädigungen aus der Unfallversicherung wird dann aufgrund der Gliedertaxe vereinbart.Zu beachten: Bei den Gliedertaxen gibt es von Versicherer zu Versicherer große Unterschiede.

 

Rentenversicherung:

Die gesetzliche Rente ist zwar eine wichtige Regelung für die soziale Absicherung im Alter, ist aber heutzutage seit langer Zeit nicht mehr ausreichend, um auch im Alter das gewöhnliche Lebensniveau halten zu können. Mit einer privaten Rentenversicherung besteht die Möglichkeit eigenverantwortlich Kapital anzusparen und sich das Auskommen im Alter zu schaffen. Zu dieser Art der Vorsorge gehören private Rentenversicherungen wie die Basis-, Riester- oder Rurüp-Rente, aber auch der Immobilienerwerb, Aktienfonds-Sparpläne oder Kapitallebensversicherungen.Wichtigster Faktor bildet hier die Zeit: Es ist besser, möglichst früh mit kleinen Beträgen zu beginnen, und nicht lange zu warten. Denn man sollte dann höhere Beiträge zahlen.

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